Tabelle für Kalkulation
12. Juni 2018

Postleitzahl und Energieversorgung

So setzt sich der Erdgaspreis zusammen

Haben Sie sich schon einmal gewundert, warum Ihr Energieversorger nach der Postleitzahl und Ihrem ungefähren Verbrauch fragt, um Ihren Energietarif zu berechnen?

Ihr erster Gedanke dürfte wohl sein, dass mit der Postleitzahl der ungefähre Zulieferungsfragen beantwortet werden könnten, die Teil der Gesamtkosten sein könnte. Der ungefähre Verbrauch mag relevant sein für die gesamte Kapazitätenplanung. Einleuchtend und nachvollziehbar wären solche Überlegungen und Erklärungen. Tatsächlich stecken dahinter andere Gründe dahinter, die wir Ihnen hier gerne erläutern.

Das entscheidende Stichwort hinter der Abfrage von Postleitzahl und geschätztem Verbrauch ist das „Nutzungsentgelt“. Das Netznutzungsentgelt legt der Betreiber des jeweiligen Gasnetzes fest. Dieses Entgelt können wir als Gaslieferant nicht beeinflussen, aber wir müssen es in unsere Gesamtberechnung fest einbeziehen, weil wir es an unsere Kunden 1:1 weitergeben müssen. Die Nutzungsentgelte sind aber von Ort zu Ort und von Betreiber zu Betreiber unterschiedlich. Über die Abfrage der Postleitzahl finden wir den Betreiber Ihres Gasnetzes und damit das Nutzungsentgelt, das wir in den Gesamtpreis einbeziehen müssen. Dadurch variieren selbstverständlich auch unsere Preise und wir können bundesweit nicht zu einem einheitlichen Preis anbieten.

Den geschätzten Verbrauch benötigen wir, um Ihnen einen seriöses und möglichst verlässliches Angebot unterbreiten zu können. Auf Basis des geschätzten Verbrauchs ermitteln wir die bestmögliche Abschlagshöhe. Das hat für Sie klare Vorteile, denn am Ende des Abrechnungszeitraums wartet auf Sie keine unnötig überhohe Nachzahlung, die oftmals Ärger und Schrecken verursachen würde.